Existenzschutz

Wer beruhigt in die Zukunft blicken möchte, sollte mit einer möglichst umfassenden Basisabsicherung starten um für finanzielle Sicherheit zu sorgen.
Dazu gehört insbesondere der Schutz gegen unvorhersehbare Risiken
wie
und die daraus entstehenden Beeinträchtigungen.

Berufsunfähigkeitsrente:

Volle Leistung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente (auch rückwirkend), wenn feststeht, dass Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
Arbeitsunfähigkeitsleistung ab sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit
Vertragsanpassung an neue Lebenssituation über Lebensphasenkonzept möglich
Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Grundfähigkeitsrente:

Rentenleistung bei Verlust von mind. einer der folgenden Grundfähigkeiten:
-) Sehen, Hören, Sprechen, Sich orientieren
oder Rentenleistung bei Verlust von mind. drei der folgenden Grundfähigkeiten:
-)  Handfunktionen, Heben und Tragen, Arme bewegen, Treppe steigen, Gehen, Stehen,
     Knien und Bücken, Sitzen und Erheben, Beugen, Auto fahren
Bestimmung des Leistungsfalls anhand medizinisch klar definierter Kriterien

Pflegerente:

Vereinbarte Rentenleistung ab Pflegegrad 2
Die Einstufung nimmt der medizinische Dienst vor

Krebsrente:

Rentenleistung bei Krebsdiagnose, auch ohne zwingende Funktionseinschränkung
Die Leistungsdauer ist abhängig vom Krebsstadium
Kostenübernahme für durch uns veranlasste Arztbesuche und den damit verbundenen Verdienstausfall

Organrente:

Rentenleistung bei einer irreversiblen Organschädigung von:
-) Gehirn und zentralem Nervensystem
-) Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten
-) Herzinfarkt oder andere Herzerkrankungen
-) Nierenerkrankungen
-) Lungenerkrankungen
-) Lebererkrankungen
Bestimmung des Leistungsfalls anhand medizinisch klar definierter Kriterien.