Das Auto ist noch immer der Deutschen liebstes Kind. Dies gilt aber nicht nur für Privatkunden. Auch die Fahrzeuge von Gewerbetreibenden sind für diese wichtiger denn je. Für alle besteht vom Gesetz her schon eine Versicherung. Aber was ist mit aufgeladen Waren, Werkzeugen oder Maschinen? Denn diese Sachen sind in der Kfz-Versicherung nicht mit versichert. Wenn diese Waren, Werkzeuge oder Maschinen aber durch einen Unfallbeschädigt werden oder einen Diebstahl abhanden kommen, kann das die Existenz des Unternehmers ganz schnell bedrohen.
Versichert gegen folgende Fälle der Beschädigung oder des Verlustes:
Unfall des die Güter befördernden Kraftfahrzeuges
Einbruchdiebstahl ins Kraftfahrzeug
Diebstahl des ganzen Kraftfahrzeuges inkl. Ladung
Brand und Blitzschlag
Explosion
Folgende Erweiterungen sind im Paket mit eingeschlossen:
Verzicht auf Kennzeichennennung
Verzicht auf eine Alarmanlage
Persönliche Gegenstände von Fahrzeuginsassen bis 1.000€ versichert
Handy, Smartphones, Notebooks etc. sind bis 350€ mitversichert
Werkzeuge sind mitversichert
Kosten für Leih- und Mietgebühren werden für die Dauer von 14 Tagen und bis 1.000€ übernommen
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Fahrzeuge bis 25.000€
Versicherungsschutz für Waren auch während des Verkaufs auf Wochenmärkten
Versicherungsschutz für die Ladung im verschlossenen Fahrzeug (auch auf dem Firmengelände)
Versicherungsschutz auch Nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bis 5000€ und einer Selbstbeteiligung von 30%